U N S E R E W Ö C H E N T L I C H E N B A U C H T A N Z K U R S E K Ö L N
Die Preise finden Sie unter der Kursauflistung am Ende dieser Seite weiter unten!
Achtung! Neu: Nur für Neu-Einsteiger! Für die Unschlüssigen: wir bieten Euch einmalig eine Probe-Fünfer-Karte, so daß Ihr 5x mit uns tanzen könnt, bevor Ihr Euch zu einem Vertrag mit uns entschließt! Diese Fünferkarte ist 2 Monate gültig. Das Geld bitte rechtzeitig vor dem ersten Unterricht überweisen (siehe Impressum); oder bar (und bitte, bitte abgezählt in Umschlag mit Eurem Namen drauf) zum Unterricht mitbringen.
Fortgeschrittene Dienstag 20.00 h - 21.15 h mit Ishtar Einmalige Probe-Fünfer-Karte: 63 €, erm. 55 €. 3 freie Plätze
Fortgeschrittene mit Lust auf Gruppentänze & evtl Gruppenauftritte Mittwoch 18 - 19.30 h mit Ishtar
Einmalige Probe-Fünfer-Karte: 75 €, erm. 66 €. 1 freier Platz
Für die Teilnahme an allen Fortgeschrittenen-Kursen ist zunächst eine Probestunde nötig. Anmeldung zur Probestunde: 0221 / 257 60 70
STUNDENPLAN
Montag
Dienstag
Mittwoch
18 - 19 h Fortgeschrittene Mittelstufe
20 - 21.15 h Fortgeschrittene & weit Fortgeschr.
18 - 19.30 h Fortgeschrittene
19 - 20.30 h Anfänger
P r e i s e Einmal Monatsbeitrag* Probestunde** 60 Minuten 15 € 41 / 36 € 10 € 75 Minuten 19 € 52 / 45 € 10 € 90 Minuten 23 € 62 / 54 € 15 € Ermäßigte Preise hinter Schrägstrich für Schüler, Studenten, Azubis, Alos
* bei Mindestlaufzeit 3 Monate. Kündigung: spätestens 1 Monat vor Ablauf. Nicht übertragbar. (Versäumte Stunden sind nachholbar; nicht in NRW-Sommerschulferien!) ** wird bei Abschluß eines Monate-Vertrages erstattet!
Geschenkidee: Gutschein für Bauchtanz-Unterricht!!! Ab 5 €!
Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Unterrichtsvertrag für unsere laufenden wöchentlich stattfindenden Kurse
1) Der Teilnehmer ist berechtigt, die Kurse für die er angemeldet ist, zu besuchen.
2) Die Mitgliedschaft muss mindestens drei Monate vom Beginn des Eintritts an gerechnet andauern. Der Vertrag verlängert sich jeweils um drei Monate, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
3) Der Beitrag ist im voraus zu zahlen. Bei monatlicher Zahlung muss der Monatsbeitrag jeweils am ersten Tag eines jeweiligen Monats im voraus gezahlt sein. Daueraufträge bitte auf den 28. des Vormonats einrichten; Barzahlungen bitte am letzten Kurstag des Vormonats leisten! Eventuelle Mahnungen werden mit jeweils € 2,50 berechnet.
4) Der Beitrag ist auch dann regelmäßig bis zum Ablauf des Vertrages weiter zu zahlen, wenn das Mitglied die Leistungen aus Gründen, die in der Person oder Sphäre des Mitglieds begründet sind (z.B. Krankheit), nicht in Anspruch nimmt. Ist das Mitglied aus gesundheitlichen Gründen gehindert, die Leistungen in Anspruch zu nehmen, so kann die verlorene Trainingszeit im Anschluss an die Vertragsdauer innerhalb von drei Monaten kostenlos nachgeholt werden, wenn der Grund für die Verhinderung und deren Dauer durch ein ärztliches Attest nachgewiesen ist. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz versäumter Stunden. Solche Stunden (Krankheit, Urlaub) können jedoch nach Absprache in geeigneten Kursen innerhalb des Vertragszeitraumes nachgeholt werden, in Kursen des gleichen oder nachfolgenden Niveaus. Nicht möglich ist das Nachholen während der NRW-Sommer-Schulferien!
5) Das Studio bietet keinen Unterricht während zwei Wochen im Winter (Weihnachten/Jahreswechsel), einer Woche zu Karneval (Weiberfastnacht bis Aschermittwoch) und einer Woche im Sommer (wechselnd), sowie an den gesetzlichen Feiertagen. Das alles (plus Monate mit 5 Kurswochen und Teilnehmerurlaub) ist im „Jahresbeitrag“ berücksichtigt, aus dem sich der Monatsbeitrag als ein Zwölftel ergibt. Ansonsten laufen unsere Kurse das ganze Jahr durch!
6) Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
7) Sachbeschädigungen im Tanzstudio werden auf Kosten dessen beseitigt, der sie verursacht hat.
8) Das Studio übernimmt keine Haftung für Unfälle, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Studios. Das Studio übernimmt keine Haftung für den Verlust mitgebrachter Gegenstände.
9) In besonderen Fällen können bei Verhinderungen des Dozenten einzelne Stunden von einer geeigneten Ersatzperson gehalten werden.
10) Das Mitglied bestätigt, eine Ausfertigung des Aufnahmeantrages erhalten zu haben. Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Vertragsbedingungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bedingungen tritt die jeweilige gesetzliche Regelung. Gerichtsstand für beide Seiten ist Köln. Das Mitglied erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt an.
11) Dauerauftrag: Das Mitglied wird einen Dauerauftrag bei seiner Bank veranlassen und für diesen als Ausführungstermin den 28. des Vormonats eintragen.
12) Barzahlung: Das Mitglied zahlt bis zum Ende des Vormonats den Beitrag für den nächsten Monat im voraus; also in der Regel am letzten Kurstag des jeweiligen Vormonats! Bitte den Betrag abgezählt in einem mit dem eigenen Namrn beschrifteten Kuvert der Kursleiterin aushändigen.
Hier können Sie sich ein Vertragsformular sowie die Teilnahmebedingungen ausdrucken: